Das Emirat Abu Dhabi verfügt über ein ausgezeichnetes Verkehrsnetz. Alle Straßen sind umfassend auf Arabisch und Englisch ausgeschildert. In Abu Dhabi und den gesamten VAE herrscht Rechtsverkehr. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist für Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben, Passagiere auf den Rücksitzen benötigen keine Gurte. Kinder unter 10 Jahren müssen hinten sitzen.
Fahren auf dem Seitenstreifen und Telefongespräche mit einem Mobiltelefon sind nicht gestattet. Wenn Besucher während der Fahrt telefonieren müssen, sollten sie eine Freisprechanlage nutzen. Jede Zuwiderhandlung gegen eine der genannten Vorschriften wird mit einer erheblichen Ordnungsstrafe geahndet.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist in den VAE strengstens verboten und wird überaus streng bestraft (bis hin zu Gefängnis). Nach Alkoholgenuss - auch bei geringen Mengen - sollten Sie unbedingt ein Taxi oder einen Fahrer nehmen!
Wenn Sie an einem (selbst geringfügigen) Unfall beteiligt sind, dürfen Sie den Unfallort nicht verlassen. Informieren Sie die Polizei (Tel. 999) und warten Sie auf deren Ankunft. Halten Sie den Fahrzeugschein und Ihren internationalen Führerschein bereit. Die Polizei ermittelt dann den Unfallverursacher. Alle Fahrzeuge in den VAE müssen versichert sein, so dass alle eventuellen Schäden von der Versicherung bezahlt werden. Wenn Sie den Unfall verursacht haben, müssen Sie eventuell einen gewissen Schadensbeitrag entrichten. Ihr Versicherungsanspruch entfällt nach Alkoholgenuss.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt in geschlossenen Ortschaften normalerweise 60-80 km/h, auf Autobahnen und Landstraßen 100-200 km/h. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in regelmäßigen Abständen deutlich lesbar auf Verkehrszeichen ausgeschildert. An vielen Stellen stehen feste oder mobile Radarfallen, die bei einer 10-20 km/h Überschreitung ausgelöst werden. Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wird mit einer erheblichen Geldstrafe geahndet.
Häufige Verkehrsverstöße und entsprechende Gebühren und Strafpunkte:
| Verkehrsverstoß |
Strafe (AED)
Stand März 2008 |
Punkte* |
| Fahren eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerschein |
200 |
0 |
| Fahren eines Fahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein |
200 |
3 |
| Fahren eines Fahrzeugs mit ungültigem ausländischem Führerschein |
400 |
0 |
| Überhöhte Geschwindigkeit (Radarmessung) |
400 - 1.000 |
12** |
| Überfahren einer roten Ampel |
800 |
8 |
| Missachtung der Anweisungen eines Verkehrspolizisten |
400 |
4 |
| Parken auf Fußwegen |
200 |
3 |
| Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt |
400 |
0 |
| Herauswerfen von Abfällen aus einem Fahrzeug |
500 |
4 |
| Nichtbeachtung des Vorrangs von Fußgängern |
500 |
6 |
| Nichtanhalten nach einem Unfall |
500 |
6 |
| Überholen auf dem Seitenstreifen |
500 |
6 |
| Kinder unter 10 Jahren sitzen auf dem Vordersitz |
400 |
4 |
| Rücksichtsloses Fahren |
1.000-2.000 |
12 |
| Parken des Fahrzeugs in einer Fußgängerzone |
500 |
0 |
| Nutzung der Hupe in verbotenen Bereichen |
200 |
2 |
| Parken im Parkverbot (Beladen/Entladen) |
200 |
2 |
* Fahrern, die in einem Zeitraum von 12 Monaten 12 Punkte sammeln, wird der Führerschein entzogen und erst nach einer erneuten Fahrprüfung wieder ausgehändigt.
** Bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 60 kmh.
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