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Fahren in Abu Dhabi
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Das Emirat Abu Dhabi verfügt über ein ausgezeichnetes Verkehrsnetz. Alle Straßen sind umfassend auf Arabisch und Englisch ausgeschildert. In Abu Dhabi und den gesamten VAE herrscht Rechtsverkehr. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist für Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben, Passagiere auf den Rücksitzen benötigen keine Gurte. Kinder unter 10 Jahren müssen hinten sitzen.

Fahren auf dem Seitenstreifen und Telefongespräche mit einem Mobiltelefon sind nicht gestattet. Wenn Besucher während der Fahrt telefonieren müssen, sollten sie eine Freisprechanlage nutzen. Jede Zuwiderhandlung gegen eine der genannten Vorschriften wird mit einer erheblichen Ordnungsstrafe geahndet.

Fahren unter Alkoholeinfluss ist in den VAE strengstens verboten und wird überaus streng bestraft (bis hin zu Gefängnis). Nach Alkoholgenuss - auch bei geringen Mengen - sollten Sie unbedingt ein Taxi oder einen Fahrer nehmen! 

Wenn Sie an einem (selbst geringfügigen) Unfall beteiligt sind, dürfen Sie den Unfallort nicht verlassen. Informieren Sie die Polizei (Tel. 999) und warten Sie auf deren Ankunft. Halten Sie den Fahrzeugschein und Ihren internationalen Führerschein bereit. Die Polizei ermittelt dann den Unfallverursacher. Alle Fahrzeuge in den VAE müssen versichert sein, so dass alle eventuellen Schäden von der Versicherung bezahlt werden. Wenn Sie den Unfall verursacht haben, müssen Sie eventuell einen gewissen Schadensbeitrag entrichten. Ihr Versicherungsanspruch entfällt nach Alkoholgenuss.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt in geschlossenen Ortschaften normalerweise 60-80 km/h, auf Autobahnen und Landstraßen 100-200 km/h. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in regelmäßigen Abständen deutlich lesbar auf Verkehrszeichen ausgeschildert. An vielen Stellen stehen feste oder mobile Radarfallen, die bei einer 10-20 km/h Überschreitung ausgelöst werden. Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wird mit einer erheblichen Geldstrafe geahndet.

Häufige Verkehrsverstöße und entsprechende Gebühren und Strafpunkte:

Verkehrsverstoß Strafe (AED)
Stand März 2008
Punkte*
Fahren eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerschein 200 0
Fahren eines Fahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein 200 3
Fahren eines Fahrzeugs mit ungültigem ausländischem Führerschein 400 0
Überhöhte Geschwindigkeit (Radarmessung) 400 - 1.000 12**
Überfahren einer roten Ampel 800 8
Missachtung der Anweisungen eines Verkehrspolizisten 400 4
Parken auf Fußwegen 200 3
Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt 400 0
Herauswerfen von Abfällen aus einem Fahrzeug 500 4
Nichtbeachtung des Vorrangs von Fußgängern 500 6
Nichtanhalten nach einem Unfall 500 6
Überholen auf dem Seitenstreifen 500 6
Kinder unter 10 Jahren sitzen auf dem Vordersitz 400 4
Rücksichtsloses Fahren 1.000-2.000 12
Parken des Fahrzeugs in einer Fußgängerzone 500 0
Nutzung der Hupe in verbotenen Bereichen 200 2
Parken im Parkverbot (Beladen/Entladen) 200 2
* Fahrern, die in einem Zeitraum von 12 Monaten 12 Punkte sammeln, wird der Führerschein entzogen und erst nach einer erneuten Fahrprüfung wieder ausgehändigt.
 ** Bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 60 kmh.
Keine Informationen verfügbar.
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